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"Forschung mit (Mit)Menschen - rechtliche Verankerung der Patientenansprüche" vom Samstag, 10. Juni 2006 in Olten
«Verfassungs-
und Gesetzesbestimmungen über die Forschung am Menschen»
«Wem gehören Zellen und Gewebe und wer darf darüber verfügen?»
«(Mit)Menschen statt Forschungsobjekte: Patientenrechte in Verfassung
und Gesetz.»
Der Verfassungsartikel
und das Bundesgesetz über die "Forschung am Menschen" -
so der offizielle Titel - kommen auf dem Weg zu Bundesrat und Parlament
in die entscheidende Phase. Der Verein patienten.ch hat die Ansprüche von Vertreterinnen und Vertretern von Patientenorganisationen an früheren Tagungen diskutiert, ein Positionspapier dazu erarbeitet und in der "Schweizer Patienten-Charta" (siehe www.patienten.ch) des Vereins patienten.ch zusammengefasst. An der nächsten Tagung werden nun die rechtlichen Regelungen der "Forschung am Menschen" und die Bedeutung für die Patientinnen und Patienten vorgestellt. Der Verein patienten.ch wird an der Tagung aufzeigen, welche Ansprüche der Betroffenen und Patientenorganisationen erfüllt sind und in welchen Bereichen noch Verbesserungen erzielt werden sollten. Wir freuen uns, sie zu dieser Tagung einzuladen; diese findet am Samstag, den 10. Juni 2006, 9:30 - 12:45 Uhr, im Congress Hotel Olten (Bahnhofstrasse 5) in Olten statt. An dieser Tagung wollen wir diese Ansprüche diskutieren und bekräftigen. Wie Sie dem beiliegenden Tagungsprogramm entnehmen können, räumen wir neben der Informationsvermittlung und der Diskussion dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch viel Zeit ein. Das Resultat soll dann auch in die bereinigte Vernehmlassungsantwort des Vereins patienten.ch einfliessen. Bitte leiten Sie diese
Einladung an weitere Interessierte innerhalb Ihrer Organisation weiter.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Sekretariat des Verein patienten.ch gerne zur Verfügung (Conrad Engler, engler@advocacy.ch oder Richard Wohlwender, wohlwender@advocacy.ch, Tel. 061 268 99 99). Mit freundlichen Grüssen Arnold Forter
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