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Verein patienten.ch präsentiert neues Modell: Patienten-Vorsorge-Vereinbarung gehört auf die Versichertenkarte Der Verein patienten.ch
stellt ein neues Modell für eine nationale Patienten-Vorsorge-Vereinbarung
vor, die auf der Versichertenkarte und in einer zentralen Datenbank gespeichert
werden soll. Bezugspersonen sollen dadurch rasch verständigt werden
können. Ferner soll der Patientenwille künftig besser dokumentiert
und berücksichtigt werden. Für Erkrankungen
und Notfälle sollte der Inhalt der Patienten-Vorsorge-Vereinbarung
auf der landesweit einzuführenden Versichertenkarte leicht zugänglich
"verankert" werden. Der Verein patienten.ch begrüsst den
Vorschlag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), dass die Versicherten
gewisse persönliche, medizinisch relevante Angaben auf der Versichertenkarte
und in einer zentralen Datenbank speichern können. Dazu gehört
nach Ansicht des Vereins patienten.ch auch der Patientenwille und die
Vorsorgeregelung. Für Not- und Unfälle müsste die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung
über einen geschützten Zugriff von speziell bezeichneten Institutionen
(Spitäler, Notärzte etc.) von einer zentralen Datenbank abgerufen
werden können, auch zur raschen Information der darauf aufgeführten
Bezugs- und Vertrauenspersonen. Neue Wege geht das Modell auch beim Zeitpunkt und Zielpublikum. Die Diskussion über die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung (PVV) soll so früh als möglich erfolgen, also vor Unfall und Krankheit. Mit dem Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung sollen sich alle neu Mündigen erstmals eigenständig mit dem Thema Krankheit, Unfall und Versicherungen befassen. Darum müssten sie zu diesem frühen Zeitpunkt auf die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung hingewiesen werden. Sie könnten dann frei entscheiden, ob sie auf eine PVV verzichten wollen oder wie detailliert diese ausfallen soll. Das Echo der Patienten-Vertreter auf die angestrebte Vereinheitlichung und das Modell war durchwegs positiv. "Es ist ein erster grosser Schritt in die richtige Richtung," bilanziert Arnold Forter, Präsident des Vereins patienten.ch das Resultat der Tagung. Einerseits gehe es nun darum, Qualitätskriterien und Mindestanforderungen zu definieren und andererseits eine nationale Muster-Vereinbarung zu entwickeln. Im Sinne der Schweizer Patientencharta basiert die gesamte Patienten-Vorsorge-Vereinbarung auf absoluter Freiwilligkeit. Es wird die Möglichkeit angeboten zum gänzlichen Verzicht auf einzelne Stufen oder der Einschränkung von gewissen zu übertragenden Aufträgen oder der Aufteilung auf mehrere Personen. Es soll bei schwierigen Fragen wie etwa Organspende bei den Auswahlvarianten auch möglich sein, sich noch nicht zu entscheiden. Entscheidend für die Gültigkeit und die Durchsetzung des Patientenwillens ist auch die Aktualisierung. Die Bezugs- oder Vertrauenspersonen können im Laufe der Jahre wechseln. Die Betroffenen können durch besondere Erfahrungen oder andere Einflüsse ihren Willen ändern oder sich neu in einem Bereich entscheiden können. Darum ist eine periodische Aufforderung zur Aktualisierung zwingend notwendig (wählbar in einem Zeitrahmen von 1 - 3 Jahren). Das Modell des Vereins
patienten.ch geht von zwei unterschiedlichen Zielgruppen aus: Entscheidungskräftige,
die eigenständig eine Patienten-Vorsorge-Verfügung ausfüllen
können, und Personen, allenfalls schon Kranke oder Pflegebedürftige,
die Hilfe und Unterstützung wünschen. Mustervereinbarungen sollen
per Versand und via Internet erhältlich sein oder in bisherigen Netzwerken
mit professioneller Beratung und Unterstützung ausgefüllt werden
können. Die Erfahrungen mit den bisherigen ausführlichen Patientenverfügungen
haben gezeigt, dass die Beratung und der Dialog bei der Auseinandersetzung
mit Leben und Tod eine wichtige Rolle spielen. Bisherige Bezugsstellen
können für das Ausfüllen der Mustervereinbarung Hilfestellung
leisten und allenfalls ergänzende Beratung oder besondere Lösungen
(Indikationen, Religion etc.) anbieten.
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